Geistiges Heilen ist seit dem 02.04.2004 durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BverfG Karlruhe AZ: 1 BvR 784/03) anerkannt und darf ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein ausgeführt werden. Den kompletten Wortlaut des Urteils finden Sie auf der Website des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Die erhaltenen Anwendungen ersetzen nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker. Es werden weder medizinische Diagnosen gestellt, noch Medikamente, gleich welcher Art, verschrieben. Bitte wenden Sie sich bei ernsthaften Erkrankungen an einen Arzt oder Heilpraktiker Ihrer Wahl.
Spirituelle Medizin beruht auf dem Vorgang der Energieübertragung. Hierdurch werden die Selbstheilungskräfte, die in jedem Lebewesen vorhanden sind, gestärkt. Sollten Sie durch diese Tätigkeit Informationen bezüglich Ihrer Erkrankung erhalten, so sind diese als spirituelle Information zu verstehen und ersetzen keine medizinische Diagnose.